Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands
§4.2.3 Satz 8 Deutscher Corporate Governance Kodex

  • Der Vorstand erhält für seine Tätigkeit eine feste Vergütung.
  • Desweiteren erhält der Vorstand für seine Tätigkeit eine variable Vergütung in Höhe von 2,5% des Konzernergebnisses vor Ertragssteuern und vor Tantieme. Die variable Vergütung ist zwei Wochen nach Billigung des Konzernabschlusses zur Zahlung fällig.
  • Mit dieser Vergütung ist die gesamte Tätigkeit des Vorstands für die Gesellschaft abgegolten.