Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands
§4.2.3 Satz 8 Deutscher Corporate Governance Kodex
- Der Vorstand erhält für seine Tätigkeit eine feste Vergütung.
- Desweiteren erhält der Vorstand für seine Tätigkeit eine variable Vergütung in Höhe von 2,5% des Konzernergebnisses vor Ertragssteuern und vor Tantieme. Die variable Vergütung ist zwei Wochen nach Billigung des Konzernabschlusses zur Zahlung fällig.
- Mit dieser Vergütung ist die gesamte Tätigkeit des Vorstands für die Gesellschaft abgegolten.

