Jährliches Dokument gemäß § 10WpPG

Mit dem am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetz (WpPG) wurde für die Emittenten von Wertpapieren, die an einem organisierten Markt zugelassen sind, die Pflicht eingeführt, dem Publikum mindestens einmal jährlich ein sogenanntes „Jährliches Dokument“ zur Verfügung zu stellen.

 

Die mwb fairtrade AG ist seit November 2009 im Freiverkehr notiert und damit nicht mehr verpflichtet, ein Jährliches Dokument abzugeben.