Entsprechenserklärung 2003
des Vorstands und des Aufsichtsrats der mwb Wertpapierhandelshaus AG, Gräfelfing zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der mwb Wertpapierhandelshaus AG, Gräfelfing, geben hiermit gemäß § 161 AktG die folgende Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 21. Mai 2003 ab.
Die mwb Wertpapierhandelshaus AG entsprach bislang den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß Entsprechenserklärung vom Juli 2003 und wird zukünftig diesen Empfehlungen mit folgenden Ausnahmen entsprechen:
1. Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden soll (Ziffer 5.2, 5.3.1, 5.3.2). Der Aufsichtsrat der mwb Wertpapierhandelshaus AG setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen. Ein Ausschuss muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen, so dass die Bildung von Ausschüssen nicht zu einer effizienteren Tätigkeit des Aufsichtsrats führen würde.
2. Nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Konzernabschluss der Gesellschaft binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des jeweiligen Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein (Ziffer 7.1.2). Die am 1. Januar 2003 in Kraft getretene Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse sieht innerhalb des "Prime Standard" für die Veröffentlichung des Konzernabschlusses eine Frist von vier Monaten und für die Veröffentlichung der Zwischenberichte eine Frist von jeweils zwei Monaten vor. Die Gesellschaft beabsichtigt, diese Fristen in Anspruch zu nehmen und weicht insofern von den Fristen der Ziffer 7.1.2. ab.
mwb Wertpapierhandelshaus AG
Gräfelfing, im Oktober 2003.
Vorstand Aufsichtsrat

