Entsprechenserklärung 2002

des Vorstands und des Aufsichtsrats der mwb Wertpapierhandelshaus AG, Gräfelfing zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der mwb fairtrade Wertpapierhandelshaus AG, Gräfelfing, geben hiermit gemäß § 161 AktG die folgende Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ vom 14. November 2002 ab:

Die mwb Wertpapierhandelshaus AG entspricht den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ mit folgenden Ausnahmen:

1. Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden soll (Ziffer 5.2, 5.3.1, 5.3.2). Der Aufsichtsrat der mwb Wertpapierhandelshaus AG setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen. Ein Ausschuss muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen, so dass die Bildung von Ausschüssen nicht zu einer effizienteren Tätigkeit des Aufsichtsrats führen würde.

2. Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten sollen (Ziffer 5.4.5). Die Mitglieder des Aufsichtsrats der mwb Wertpapierhandelshaus erhalten bislang lediglich eine feste Vergütung. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen derzeit auch nicht, der kommenden ordentlichen Hauptversammlung eine entsprechende Änderung der Vergütungsregelung vorzuschlagen.

3. Nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Konzernabschluss der Gesellschaft binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des jeweiligen Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein (Ziffer 7.1.2). Die Gesellschaft hat im Hinblick auf die zukünftige Neuordnung der Frankfurter Wertpapierbörse die Notierung ihrer Aktien zum „Prime Standard“ des Amtlichen Marktes beantragt und die entsprechende Zulassung bereits erhalten. Die am 1. Januar 2003 in Kraft tretende Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse sieht innerhalb des „Prime Standard“ für die Veröffentlichung des Konzernabschlusses eine Frist von vier Monaten und für die Veröffentlichung der Zwischenberichte eine Frist von jeweils zwei Monaten vor. Die Gesellschaft beabsichtigt, diese Fristen in Anspruch zu nehmen.

mwb Wertpapierhandelshaus AG
Gräfelfing, im Dezember 2002.

Vorstand Aufsichtsrat